• Drei Klimaanlagen stehen in einer Reihe vor einem bewölkten Himmel.

    Förderung Klimaanlagen

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BAFA Klimaanlagen-Förderung für Privat und Gewerbe


Förderprogramm für gewerbliche Kälte- und Klimaanlagen


Gemäß der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anwendungen gefördert. Diese Maßnahmen tragen zur Energieeffizienz, Kältereduktion und Emissionsminderung bei.

Das Logo von BAFA Förderfähig ist eine deutsche Flagge im Kreis.

Nicht förderfähig sind Split- und Multisplit-Klimageräte, und Privatpersonen können nicht teilnehmen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bearbeitet die Anträge und zahlt die Zuschüsse aus.

Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung an stationären Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln. Dies umfasst die Installation, Nach- und Umrüstung sowie Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Organisationen, Kommunen, Hochschulen, Schulen, Krankenhäuser und kirchliche Einrichtungen. Die Anträge werden elektronisch über das BAFA-Formular gestellt.

Die Förderung umfasst unter anderem die Installation von Kälteerzeugungseinheiten, Wärmepumpen zur Abwärmenutzung, Trockenkühlern und Komponenten für den Freikühlbetrieb. Auch die Effizienzumrüstung von Kleinanlagen wird unterstützt.

Der Verwendungsnachweis wird durch verschiedene Dokumente erbracht, darunter Lieferungs- und Leistungsverträge, Abnahmeprotokolle und Fachunternehmererklärungen.

Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises, und ein Monitoring zur Erfassung von Betriebsdaten ist für drei Jahre erforderlich.

Für weitere Informationen und das Antragsverfahren besuchen Sie bitte die 
BAFA-Website.